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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Iscador AG Schweiz

Stand: Februar 2018


AGB und Retourenregelung als PDF (Download):


§1 Allgemeines

Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich nach Maßgabe unserer AGB. Sofern eine Bestimmung der AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Diese Bestimmungen gelten für Verbraucher, Unternehmer oder beide (im Folgenden als Käufer bezeichnet).

Gültig ist stets die aktuelle Fassung der AGB, die online unter www.iscador.com/agb zu finden ist. Sie ersetzt alle bisherigen Fassungen. Eine gedruckte Ausfertigung der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung und Bestellung aktuell gültigen Fassung unter Angabe des jeweiligen Standes kann stets bei der Iscador AG angefordert werden.

Die Iscador AG ist zu Änderungen der AGB bei neuen Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung und anderen triftigen Gründen berechtigt. Diese gelten für jede dann zukünftig erfolgende Auftragserteilung und Bestellung sowie Lieferung (Neuverträge) stets nach deren Veröffentlichung online unter www.iscador.com/agb. Die Verfahrensweise bei laufenden Verträgen richtet sich nach allgemeinem Recht.

Mit der Auftragserteilung und Bestellung wird die zu diesem Zeitpunkt gültige Fassung der AGB, auf die der Käufer bei zwischenzeitlichen Aktualisierungen hingewiesen wird, anerkannt, sofern nicht zuvor ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. Entgegenstehende oder abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur nach schriftlicher Zustimmung der Iscador AG Vertragsbestandteil.

§ 2 Angebot, Auftragserteilung, Preise

Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen durch den Käufer sowie andere Vereinbarungen und Zusicherungen werden grundsätzlich erst durch unsere Bestätigung in Schriftform für uns wirksam und verbindlich. Bei Minderung der Kreditwürdigkeit des Käufers bleibt dem Verkäufer das Recht zum Rücktritt vom Vertrag vorbehalten. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen auf der Grundlage der jeweils gültigen Preislisten. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preisangaben grundsätzlich in Euro (CHF) exklusiv gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Standardlieferung von Verkaufsware erfolgt innerhalb der Schweiz als Paket. Bestellungen ab einem Bestellwert von CHF 200,00 werden Versandkostenfrei geliefert. Bei Bestellungen unter CHF 200,00 wird ein Mindermengenzuschlag von CHF 25,00 berechnet.

§ 3 Lieferung

Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Wird ein vereinbarter Liefertermin überschritten, so ist der Käufer berechtigt, eine Nachfrist von zwei Wochen zu setzen. Wird die Lieferpflicht bis zum Ablauf dieser Frist nicht erfüllt, kann der Käufer vom Auftrag zurücktreten.

Ist die Nichteinhaltung der Lieferfristen auf höhere Gewalt oder andere von uns nicht zu vertretende Störungen, z. B. Betriebsstörungen, Rohstoffmangel, Streiks, Verkehrsstörungen und Lieferstörungen bei Lieferanten zurückzuführen, verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen angemessen.

Ansprüche auf Ersatz eines Verzugsschadens stehen dem Besteller nur zu, soweit die Verzögerungen durch uns grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden.

Teillieferungen und entsprechende Abrechnungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind.

§ 4 Verrechnung und Zurückbehaltung

Die Verrechnung gegen unsere Forderung ist nur zulässig, soweit die Forderung des Käufers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zurückbehaltungsrechte kann der Käufer nur dann geltend machen, wenn sie aus demselben rechtlichen Verhältnis mit dem Verkäufer resultieren.

§ 5 Gewährleistung und Mängelrüge

Die Iscador AG gewährleistet, dass die gelieferte Ware im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vollständig und mängelfrei ist. Der Käufer hat die Ware umgehend nach Wareneingang auf Vollständigkeit und offensichtliche Mängel zu untersuchen.

Die Gewährleistungsrechte des Käufers wegen Warenmängel verjähren 6 Monate nach Wareneingang beim Käufer. Handelt es sich beim Käufer um einen Konsumenten, verjähren die Gewährleistungsansprüche des Käufers mit Ablauf von 2 Jahren nach Ablieferung der Ware an den Käufer.

Äusserlich erkennbare Mängel (Transportschäden, Mengenabweichungen) sind auf jedem Lieferschein zu vermerken und umgehend, spätestens aber innerhalb von 5 Arbeitstagen seit Anlieferung der Ware, an returns@iscador.com zu melden. Bei Transportschäden ist zudem vom Transporteur die Erstellung eines Schadenprotokolls zu verlangen. Nicht sofort feststellbare (verborgene) Mängel sind unmittelbar nach deren Feststellung, spätestens aber mit Ablauf der Gewährleistungsfrist, an Iscador AG zu melden. Für später gemeldete Mängel lehnt Iscador AG jegliche Gewährleistung und Haftung soweit gesetzlich zulässig ab.

Ist die gelieferte Ware mangelhaft und wurde deren Mangelhaftigkeit vom Käufer vertragsgemäss angezeigt, so wird die mangelhafte Ware von Iscador AG zurückgenommen und ersetzt oder gutgeschrieben. Eine Rücknahme oder Ersatzlieferung ist aber in jedem Fall nur möglich, wenn und soweit mängelfreie Ersatzware bei Iscador AG noch verfügbar ist. Alle weiteren Gewährleistungsansprüche und Rechtsbehelfe des Käufers sind soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

Unterlässt der Käufer die Prüfung und rechtzeitige Anzeige der Mängel, gilt die gelieferte Ware als genehmigt.

Sind Mängel auf unsachgemässe oder unzweckmässige Behandlung oder Lagerung beim Käufer zurückzuführen, so ist jegliche Haftung seitens der Iscador AG ausgeschlossen.

Der Käufer hat Anspruch auf Ersatzlieferung, falls Artikel mit einem Verfalldatum von weniger als 3 Monaten geliefert werden oder einzelne Chargen von Iscador AG oder einer Behörde zurückgezogen werden, sofern die Rückgabe durch den Käufer innerhalb zwei Monate nach der Bekanntgabe erfolgt.

§ 6 Rückgabe und Reklamation

Für ordnungsgemäß gelieferte Ware besteht grundsätzlich kein Rückgabeanspruch gegenüber der Iscador AG. Im Falle jeder Rückgabe oder Reklamation ist die beabsichtigte und generell freizumachende Rücksendung stets vorab und insbesondere auch dann anzuzeigen, wenn die Ware nicht direkt bei der Iscador AG als Verkäufer bezogen wurde, zu beachten gilt hier unser separates Retouren-Reglement. Bei einer unberechtigten Rückgabe oder Reklamation von ordnungsgemäß gelieferter Ware kann die Iscador AG eine Bearbeitungspauschale in Höhe von CHF 20,00 brutto erheben. Bei einer Verschlechterung des Zustandes der Ware, Einschränkung der Verkaufsfähigkeit, Schäden durch unsachgemäße Handhabung oder mangelhafte Verpackung bei der Rücksendung bleibt die ggf. auch zusätzliche Geltendmachung von Wertersatz bzw. Schadensersatzansprüchen vorbehalten.

§ 7 Rücknahme und Umtausch

Die Rücknahme und der Umtausch mangelfreier und entsprechend der vertraglichen Vereinbarung gelieferter Ware ist ausgeschlossen.

Für Rücksendungen ist die gesonderte Retouren-Regelung der Iscador AG bindend.

§ 8 Vertragsabschluss

Mit Vertragsabschluss akzeptiert der Käufer ausdrücklich die Geschäftsbedingungen der Iscador AG als Vertragsbestandteil.

Offerten der Iscador AG entfalten keine Bindungswirkung, wenn sie nicht ausdrücklich als „verbindlich“ gekennzeichnet sind. Erhebt die Iscador AG nicht innerhalb von drei Arbeitstagen Widerspruch gegen eine Bestellung, die gestützt auf eine Offerte erging, so treten die Bestimmungen der Offerte in Kraft.

Die Iscador AG ist überdies berechtigt, aber nicht verpflichtet, bereits gestützt auf mündliche Bestellungen von Käufern zu liefern.

§ 9 Zahlungsbedingungen

Zahlungsbedingungen: 30 Tage netto ab Rechnungsdatum.

§ 10 Zahlungsverzug

Hält der Käufer die Zahlungsfrist nicht ein, so befindet er sich nach Ablauf der Frist in Verzug. In diesem Fall ist die Iscador AG berechtigt ab der zweiten Mahnung Verzugszinsen in der Höhe von 2% des netto Rechnungsbetrages zu verlangen.

Tritt ein Verzug in den Zahlungen ein, so steht Iscador AG zudem das Recht zu, ohne Ansetzen einer Nachfrist sämtliche eingegangenen Liefer-und Kreditverpflichtungen zu sistieren oder von diesen zurückzutreten. Dasselbe gilt, wenn der Käufer zahlungsunfähig wird.

§ 11 Haftung

Iscador AG haftet nur für Schäden, die dem Käufer durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten von Iscador AG entstanden sind. Jede weitere Haftung ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Iscador AG haftet insbesondere nicht für mittelbaren oder indirekten Schaden wie entgangenen Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Verlust von Geschäftsmöglichkeiten oder Ansprüche Dritter.

§ 12 Geheimhaltung

Iscador AG und der Käufer verpflichten sich, keine Informationen hinsichtlich der Vertragskonditionen (einschliesslich Rabatte) sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die ihnen durch die Abwicklung von Warenbestellungen bekannt werden, an Dritte weiterzugeben.

§ 13 Gerichtsstand

Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einzelnen Lieferungen ist Arlesheim, BL. Handelt es sich beim Käufer um einen Konsumenten, stehen ihm wahlweise die Gerichte an seinem Wohnsitz sowie die Gerichte am Sitz der Iscador AG zur Verfügung.

§ 14 Rechtswahl

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einzelnen Lieferungen unterstehen in allen Teilen schweizerischem materiellen Recht (unter Ausschluss der Bestimmungen der Wiener Konvention über den Internationalen Warenverkauf).

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