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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verkaufsverträge der Iscador AG, Lörrach (DE)

Stand: Februar 2018


AGB und Retourenregelung als PDF (Download):


I. Geltungsbereich, Vertragsabschluss

1. Diese Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Personen, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer im Sinne des § 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

2. Für alle unsere – auch zukünftigen – Lieferungen an Käufer im Sinne der Ziffer I.1. (im Folgenden: „Käufer“) gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, soweit schriftlich nicht etwas anderes vereinbart worden ist. Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

3. Mündliche Nebenabreden oder Zusagen unserer Mitarbeiter, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen oder diese Bedingungen zu unserem Nachteil ändern, sind nur nach unserer schriftlichen Bestätigung wirksam.

4. Unsere Angebote sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Verträge kommen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder Lieferung zustande. Die Schriftform ist auch durch Telefax oder E-Mail gewahrt.

II. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Unsere Preise ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste und verstehen sich innerhalb Deutschlands DDP Versandstelle und im europäischen Ausland FCA Ehrenkirchen (Incoterms® 2010) netto in Euro einschließlich Verpackung in Paketen und ggf. zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

2. Bei Bestellungen unterhalb eines Auftragswertes von EUR 200,00 berechnen wir einen Mindermengenzuschlag in Höhe von EUR 25,00.

3. Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungszugang ohne jeden Abzug und gebührenfrei auf unser Konto zu überweisen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der unwiderrufliche Zahlungseingang auf unserem Konto.

4. Ein Zahlungsverzug oder sonstige Umstände, die auf eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers nach Vertragsabschluss schließen lassen, berechtigen uns zur sofortigen Fälligstellung aller unserer Forderungen, die auf demselben Rechtsverhältnis beruhen.

5. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, mindestens aber 10 %.

6. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenforderungen aufzurechnen, steht dem Käufer nur insoweit zu, als seine Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

III. Lieferung, Gefahrübergang, höhere Gewalt, Verzug

1. Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands DDP Versandstelle und im europäischen Ausland FCA Ehrenkirchen (Incoterms® 2010). Sofern nicht anders in unserer Auftragsbestätigung angegeben, ist unsere Versandstelle in der Niedermattstr. 6, D-79238 Ehrenkirchen.

2. Teillieferungen sind in angemessenem Umfang zulässig.

3. Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Zugang der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Einzelheiten der Auftragsdurchführung, der Beibringung etwaiger für die Lieferung notwendigen, vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen und Genehmigungen sowie Erhalt einer vereinbarten Anzahlung oder Zahlungssicherheit.

4. Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und richtigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer, es sei denn, die nicht richtige oder verspätete Selbstbelieferung ist durch uns verschuldet. In diesem Fall können wir vom Vertrag zurücktreten.

5. Die Gefahr geht gem. DDP Versandstelle (Incoterms® 2010) nach Anlieferung auf den Käufern über. Bei europäischen Lieferungen geht die Gefahr gem. FCA Ehrenkirchen Incoterms® 2010 ab Versand an den Käufer über.

6. Höhere Gewalt, z. B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder ähnliche unvorhergesehene, unvermeidbare oder nicht von uns zu vertretende Ereignisse, z. B. Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Schwierigkeiten in der Materialbeschaffung, Transportverzögerungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Maßnahmen von Behörden sowie Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Genehmigungen, insbesondere Import- oder Exportlizenzen, verlängern die Lieferfristen um die Dauer der Störung und ihrer Auswirkungen. Dies gilt auch, wenn die Hindernisse bei unseren Vorlieferanten oder während eines bestehenden Verzuges eintreten. Ist die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer, sind beide Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt. Schadensersatzansprüche sind in den in Ziffer 6 dieses Art. III genannten Fällen ausgeschlossen.

7. Kommen wir in Verzug und entsteht dem Käufer dadurch ein Schaden, ist unsere Haftung im Falle einfacher Fahrlässigkeit auf 0,5 % pro vollendeter Woche des Verzuges, insgesamt jedoch auf max. 5 % des Netto-Rechnungsbetrages des vom Verzug betroffenen Teils der Lieferung begrenzt. Gesetzliche Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung nach Maßgabe von Art. VII bleiben unberührt.

IV. Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Besteht ein Kontokorrentverhältnis, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auf den anerkannten Saldo.

2. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware sorgfältig zu verwahren und auf eigene Kosten gegen Verlust und Beschädigung ausreichend zum Wiederbeschaffungswert zu versichern. Ansprüche aus dem Versicherungsverhältnis tritt der Käufer uns bereits jetzt auflösend bedingt auf den Eigentumsübergang ab. Wir nehmen die Abtretung an.

3. Der Käufer darf die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern, tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in voller Höhe im Voraus ab. Wir nehmen die Abtretung an.

4. Der Käufer ist berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen einzuziehen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht mehr nach, können wir die Befugnis zur Weiterveräußerung widerrufen und verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. In der Rücknahme von Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Erklären wir den Rücktritt, sind wir zur freihändigen Verwertung berechtigt.

5. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware sind uns unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die durch die Abwehr eines Zugriffs entstehen, übernimmt der Käufer, sofern sie nicht beim Dritten beigetrieben werden können.

6. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, geben wir auf Verlangen des Käufers insoweit Sicherheiten nach seiner Wahl frei.

V. Mängel und Rücknahme

1. Unsere Produktbeschreibungen stellen keine Garantien dar.

2. Der Käufer kann etwaige Rechte wegen Sachmängeln nur geltend machen, wenn er seinen nach dem Gesetz bestehenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten in Bezug auf die gelieferte Ware ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach deren Ablieferung auf alle offenen Sachmängel zu untersuchen. Offene Sachmängel sind uns unverzüglich nach Ablieferung, versteckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.

3. Mängelrügen sind vom Käufer schriftlich, wenn möglich per E-Mail, unter Angabe von Art und Ausmaß des Mangels an die folgende Adresse zu richten: returns@iscador.com.

4. Sofern wir den Transport der Ware übernommen haben, hat der Käufer zusätzlich zu seinen Verpflichtungen aus Abs. 2 und 3 dieser Ziffer V äußerlich erkennbare Transportschäden und Mengenabweichungen dem Frachtführer bei Ablieferung zu melden, auf dem Ablieferschein zu vermerken und vom Frachtführer ein Schadensprotokoll zu verlangen und uns zu übersenden.

5. Bei berechtigten Mängelrügen werden wir die Ware neu liefern oder mit Einverständnis des Käufers diesem den Warenwert gutschreiben.

6. Kosten der Nacherfüllung, die dadurch entstehen, dass der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als die gewerbliche Niederlassung des Käufers verbracht worden ist, werden nicht übernommen, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

7. Beschädigungen der Kaufsache, die durch unsachgemäße Lagerung entstanden sind, stellen keine Mängel dar.

8. Erfolgte eine Mängelrüge oder Rücksendung zu Unrecht, sind wir berechtigt, die uns dadurch entstandenen Aufwendungen vom Käufer ersetzt zu verlangen, mindestens eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 20,00 brutto.

9. Ware, deren Haltbarkeitsdatum in weniger als 3 Monaten nach Lieferung abläuft oder abgelaufen ist, ersetzen oder erstatten wir kulanzweise nach Rückgabe oder Nachweis der Vernichtung und detaillierten Angaben zu der Ware (Charge, Verfall, Menge) in schriftlicher Form.

VI. Wiederverkauf und Abgabe

Der Käufer ist verpflichtet, die Ware nur vollständig (also einschließlich Verpackung, Beipackzettel, Patientenbroschüre etc.) zu verkaufen oder abzugeben.

VII. Allgemeine Haftung

1. Wir haften bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Arzneimittelgesetz oder nach dem Produkthaftungsgesetz nach Maßgabe des Gesetzes. Im Falle einer übernommenen Garantie haften wir nach Maßgabe etwaiger Garantiebestimmungen.

2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf und zwar – soweit in Art. III Ziff. 7 für Verzugsschäden nicht abweichend geregelt – beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung ausgeschlossen.

3. Ansprüche des Käufers wegen Mängeln verjähren nach 12 Monaten ab Gefahrübergang, sonstige Ansprüche nach 12 Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Abweichend von S. 1 dieser Ziffer VII.3 gelten im Falle unserer Haftung wegen Übernahme einer Garantie die Garantiebestimmungen und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie bei Schadensersatzansprüchen nach dem Arzneimittelgesetz und nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung von Pflichten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.

VIII. Vertraulichkeit

Der Käufer verpflichtet sich, etwaige mit ihm vereinbarte Sonderkonditionen sowie sämtliche ihm anlässlich der Geschäftsbeziehung zugänglich werdende Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet oder auf Grund sonstiger Umstände als unsere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.

IX. Verpackung

Die Entsorgung unserer Verkaufsverpackungen, die in Deutschland beim privaten Endverbraucher im Sinne der VerpackV anfallen, ist durch unsere Teilnahme an einem Dualen System im Sinne der VerpackV gewährleistet.

X. Gerichtsstand und anwendbares Recht

1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist das an unserem Geschäftssitz zuständige Gericht. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.

2. Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen gilt diejenige rechtlich wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen am nächsten kommt. Das gleiche gilt in Fällen einer Lücke.

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